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Nutzungsbedingungen für Recruiter und Arbeitgeber

(Stand 02.09.2025)

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich
1.1

Anbieter der Recruiteroo-Plattform (im Folgenden die „ Plattform “) ist die RecruiterooGmbH, Ludwigshafener Straße 55, 67141 Neuhofen, Deutschland (im Folgenden „ wir “ oder „ Recruiteroo “).

1.2

Wir stellen unserePlattform juristischen Personen und natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahrvollendet haben, zur Nutzung zurVerfügung.

1.3

Diese Nutzungsbedingungen für Recruiter und Arbeitgeber (im Folgenden „ AGB “, Recruiter undArbeitgeber imFolgenden einzeln oder zusammen auch „ Nutzer “) enthalten abschließend die zwischen uns und denNutzern geltendenBedingungen für die Nutzung der Plattform. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Nutzerserkennen wir nicht an,es sei denn, wir haben deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.

1.4

Wir behalten uns vor, diese AGB zu ändern, insbesondereaufgrund einer Gesetzesänderungen oder umeine bessere Funktionalität unserer Plattform zu ermöglichen, sofern diesfür den Nutzer zumutbar ist. Änderungendieser AGB werden an die vom Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse unter Beifügungder Neufassung übermittelt. DieÄnderungen gelten als von dem Nutzer akzeptiert, sofern er der Änderung nichtinnerhalb einer Frist von vier Wochennach Zugang der Änderungsmitteilung widersprochen hat, vorausgesetzt wir habenauf diese Genehmigungsfiktion in derÄnderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Hierfür genügt eine E-Mail an uns.

2. Unsere Leistungen
2.1

Wir stellen mit der Plattform eine Lösung bereit, über die Arbeitgeber eigeneStellenanzeigenveröffentlichen können. Recruiter haben die Möglichkeit, die so auf der Plattform veröffentlichtenStellenanzeigendurch Zusendung eines Links (im Folgenden „ Empfehlungslink “) zum jeweiligen Jobangebot anPersonen, die auf derSuche nach einem Job sind (im Folgenden „ Bewerber “), weiterzuleiten (im Folgenden die „Vermittlung “) und anunserem Croodits-Programm teilzunehmen. Bewerbern, die einen Empfehlungslink erhalten haben,steht es frei, diesenEmpfehlungslink anzuklicken und sich für die betreffende Stellenanzeige zu bewerben. Für jedezwischen einem Bewerberund dem Arbeitgeber erfolgreich abgeschlossene Vermittlung zahlt der Arbeitgeber eineGebühr an Recruiteroo. Ebenfallswächst dem Recruiter für jede zwischen einem Bewerber und dem Arbeitgebererfolgreich abgeschlossene Vermittlung eineProvision an, welche von Recruiteroo an den Recruiter ausbezahlt wird,wobei ein Anteil der dem Recruiter zustehendenProvision an ein gemeinnütziges Unternehmen/eine sozialeOrganisation seiner Wahl ausgekehrt werden kann.

2.2

Unsere Leistungen bestehen in der Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten der Plattform undderErmöglichung der Veröffentlichung von Stellenanzeigen sowie der Vermittlung und Entgegennahme von Bewerbungen.

2.3

Sofern der Nutzer unsere Plattform als Recruiter verwendet, richten sich unsere Leistungen ergänzendzuden Allgemeinen Bestimmung gemäß diesem Abschnitt I nach den Besonderen Bestimmungen für Recruiter in AbschnittII.

2.4

Sofern der Nutzer unsere Plattform als Arbeitgeber verwendet, richten sich unsere Leistungenergänzendzu den Allgemeinen Bestimmung gemäß diesem Abschnitt I nach den Besonderen Bestimmungen für Arbeitgeberin Abschnitt III.

3. Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten der Plattform
3.1

Wir stellen unsere Plattform in der jeweils aktuellen Version als Web-App bereit.

3.2

Wir sind berechtigt jedoch nicht verpflichtet, die Plattform durch funktionserweiternde Updatesund/oderUpgrades laufend weiterzuentwickeln, wenn dies zwecks Anpassung an eine neue technische Umgebung oder aneine erhöhteNutzerzahl oder aus anderen betriebstechnischen Gründen erforderlich ist. Die Weiterentwicklung derPlattform kann zueiner Erweiterung und/oder Änderung der Plattform führen mit der Folge, dass neueFunktionalitäten zur Verfügungstehen, bestehende Funktionalitäten im Ablauf und/oder der Benutzerführung optimiertoder die Datenverwaltung an denStand der Technik angepasst wird.

4. Registrierung
4.1

Um die Funktionen der Plattform zu nutzen, ist eine kostenlose Registrierung des Nutzerserforderlich.

4.2

Der Nutzer steht dafür ein, dass die von ihm im Rahmen seiner Registrierung sowie in seinem Profilundgegenüber anderen Nutzern gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, uns allekünftigenÄnderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen.

4.3

Wir sind berechtigt, einem Nutzer die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zur Plattform zusperren,falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat.Der Nutzerkann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kostenausräumt.

4.4

Der Login des Nutzers darf nur vom jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Nutzeristverpflichtet, seine Login-Daten geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. BeiVerdachtdes Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer uns hierüber unverzüglich informieren. Sobald wir vonderunberechtigten Nutzung Kenntnis erlangen, werden wir den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. Wirbehalten unsdas Recht vor, die Login-Daten eines Nutzers zu ändern; in einem solchen Fall werden wir den Nutzerhierüberunverzüglich informieren.

5. Allgemeine Haftung
5.1

Soweit wir unsere Leistungen kostenlos erbringen, richtet sich unsere Haftung nach den §§ 599 f.BGB.Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir darüber hinaus für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpersoder derGesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

5.2

Soweit wir unsere Leistungen kostenpflichtig erbringen, haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund–auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen unter Ziffern5.2.1und 5.2.2:

5.2.1

Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Bei einfacherFahrlässigkeithaften wir nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung,deren Erfüllung dieordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung derKunde regelmäßigvertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz desvertragstypischen,vorhersehbaren Schadens beschränkt.

5.2.2

Die sich aus Ziff. 5.2.1 ergebenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht,soweitwir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommenhaben, fürSchäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall einer Haftung nachdemProdukthaftungsgesetz.

5.3

Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für diepersönlicheHaftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6. Sperrung, Ausschluss von der Plattform

Verletzt ein Nutzer eine der Regelungen dieser AGB aus von ihm zu vertretenden Gründen, können wirnachvorheriger Benachrichtigung des Nutzers den Zugriff des Nutzers auf die Plattform und sein Profil einschränkenoderaussetzen, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Verletzt ein Nutzer dieRegelungendieser AGB wiederholt, sind wir berechtigt, den Nutzer von der Nutzung der Plattform auszuschließen.

7. Verbraucherschlichtung

An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teilundsind dazu auch nicht verpflichtet.

8. Rechtswahl und Gerichtsstand
8.1

Die Beziehungen zwischen uns und dem Nutzer unterliegen, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlichdemRecht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über deninternationalenWarenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

8.2

Sofern der Nutzer Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechtsoderöffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten ausderGeschäftsbeziehung zwischen uns und dem Nutzer unser Sitz in Neuhofen, Deutschland. Wir sind auch zurKlageerhebung amSitz des Nutzers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.

II. Besondere Bestimmungen für Recruiter

9. Versand von Empfehlungslinks an Bewerber (Referral-Funktion); Vorab-Screening vonBewerbungsunterlagen; Freistellung
9.1

Recruiter haben die Möglichkeit, auf der Plattform veröffentlichte Stellenanzeigen an Dritte („Bewerber“) weiterzuleiten. Zu diesem Zweck wird für das betreffende Jobangebot ein sog. „Unique Link“ (imFolgenden „Empfehlungslink“) generiert, den der Recruiter mit dem potenziellen Bewerber teilen kann. Die Anzahlder täglichenmöglichen Empfehlungen ist abhängig von der Anzahl von Croodits, die dem Recruiter zustehen (Ziffer12). Der Bewerberkann sich über den vom Recruiter erhaltenen Empfehlungslink für die verlinkte Stellenanzeigebewerben. Für jedeszwischen einem Bewerber und dem Arbeitgeber erfolgreich abgeschlossenes Bewerbungsverfahrenwächst dem Recruiter eineProvision nach Maßgabe von Ziff. 10 an.

9.2

Der vom Recruiter angeschriebene Bewerber muss eine natürliche Person sein, die das 18.Lebensjahrvollendet hat. Der Recruiter verpflichtet sich, den Empfehlungslink nur an Bewerber zu übermitteln, die,sofern keinsonstiger gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgabengegenüber demRecruiter ihre vorherige ausdrückliche Einwilligung in den Erhalt des Empfehlungslinks erklärt haben.Der Recruiterübernimmt die Gewähr, dass im Rahmen der aktiven Ansprache von Bewerbern durch den Recruiterdiedatenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

9.3

Hat sich der Recruiter vor Versand des Empfehlungslinks dafür entschieden, ein Vorab-ScreeningderBewerbungsunterlagen des Bewerbers durchzuführen, so werden die Bewerbungsunterlagen des Bewerbers vorÜbermittelungderselben an den stellenausschreibenden Arbeitgeber, bei dem sich der Bewerber bewerben möchte, anden Recruiterübermittelt. Der Recruiter hat ab Empfang der Unterlagen fünf Tage Zeit, um die Bewerbung zu prüfenund zuentscheiden, ob die Bewerbung an den Arbeitgeber weitergeleitet wird oder nicht. Erfolgt keine Prüfunginnerhalb derfünf Tage, wird die Bewerbung automatisch an den stellenausschreibenden Arbeitgeber verschickt.

9.4

Die Prüfung der Bewerbungsunterlagen des Bewerbers durch den Recruiter ist alleinige AngelegenheitdesRecruiters und erfolgt in eigener Verantwortung durch den Recruiter. Wir sind an dem Vorab-Screening nichtbeteiligtund übernehmen für das von dem Recruiter durchgeführte Vorab-Screening, insbesondere für die damiteinhergehendeVerarbeitung personenbezogener Daten des Bewerbers, keine Haftung.

9.5

Sollte Recruiteroo wegen eines schuldhaften Verstoßes des Recruiters gegen seine Pflichten ausdieserZiffer 9 oder aufgrund eines schuldhaften rechtwidrigen Verhaltens des Recruiters im Zusammenhang mitderReferral-Funktion bzw. dem Vorab-Screening von dem Bewerber und/oder einem Dritten in Anspruch genommen werden,stelltder Recruiter Recruiteroo von allen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, des Bewerbers und/oderdes Drittenfrei und übernimmt die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.

10. Provisionsanwachsung und -auszahlung; Spende an gemeinnützige Unternehmen/sozialeOrganisationen
10.1

Dem Recruiter wächst für eine erfolgreich abgeschlossene Vermittlung unter den nachstehendenBedingungeneine Provision an (die „Vermittlungsprovision“). Eine Vermittlung ist erfolgreich im vorgenanntenSinne, wenn

10.1.1

der Bewerber den ihm vom Recruiter zugesandten Empfehlungslink angeklickt und sich für diebetreffende Stellenanzeigebeworben hat und

10.1.2

im Anschluss daran zwischen dem Bewerber und dem betreffenden Arbeitgeber, der diebetreffendeStellenanzeige veröffentlicht hat, ein Arbeitsvertrag rechtswirksam zustande gekommen ist.

10.2

Die Zuordnung einer erfolgreichen Vermittlung an den Recruiter erfolgt über den gemäß Ziff.9.1generierten Empfehlungslink. Kommt es zwischen dem Bewerber und dem Arbeitgeber zu dem AbschlusseinesArbeitsvertrages, ohne dass zu diesem Zweck der vom Recruiter an den Bewerber übermittelte Empfehlungslinkbzw. diePlattform verwendet wurde, wächst dem Recruiter mangels Möglichkeit einer Zuordnung keineVermittlungsprovision an.

10.3

Der stellenausschreibende Arbeitgeber, auf dessen Stellenanzeige sich der Empfehlungslink bezieht,istnicht verpflichtet, dem Bewerber den Abschluss eines Arbeitsvertrages anzubieten. Die Entscheidung, ob dieBewerbungdes Bewerbers berücksichtigt wird, liegt im Ermessen des Arbeitgebers.

10.4

Der Recruiter kann den Status der Bewerbungen auf der Plattform jederzeit einsehen, indem ihmdortangezeigt wird, ob das Bewerbungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde, noch offen ist oder die BewerbungdesBewerbers abgelehnt wurde. Ein darüberhinausgehendes Auskunfts- bzw. Informationsrecht bezüglich desStatuseingeleiteter Bewerbungsverfahren steht dem Recruiter nicht zu.

10.5

Die Höhe der Vermittlungsprovision, die dem Recruiter im Falle des erfolgreichen AbschlusseseinerVermittlung anwächst, bestimmt sich nach der Anzahl der vom Recruiter angesammelten Croodits (Ziffer 12).DerRecruiter kann die je nach Anzahl der angesammelten Croodits geltende Provisionshöhe, insbesondere diegeltendenMindest- und Maximalprovisionen, stets in der Plattform einsehen. Recruiteroo behält sich das Recht vor,die Höhe derVermittlungsprovision anzupassen.

10.6

Die Auszahlung der angewachsenen Vermittlungsprovision erfolgt bei Vorliegen der im FolgendengenanntenVoraussetzungen in zwei Tranchen wie folgt:

10.6.1

Im Falle des erfolgreichen Abschlusses einer Vermittlung hat der Recruiter Anspruch auf ZahlungeinesTeilbetrags in Höhe von 50% der Vermittlungsprovision, ggf. abzüglich des anteiligen Spendenbeitrags nachZiff. 10.8.Die Zahlung an den Recruiter erfolgt durch Recruiteroo innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung deserfolgreichenAbschlusses einer Vermittlung an den Recruiter.

10.6.2

Der Anspruch des Recruiters auf Auszahlung der restlichen Vermittlungsprovision entsteht nichtundentfällt, wenn (i) der zwischen dem Bewerber und dem betreffenden Arbeitgeber abgeschlossene Arbeitsvertrag vorAblaufvon drei (3) Monaten (die „ Probezeit “) gekündigt oder auf sonstige Weise beendet wurde und (ii) derbetreffendeArbeitgeber Recruiteroo hierüber über die entsprechende Portalfunktion vor Ablauf der Probezeitinformiert hat. Wurdeder zwischen dem Bewerber und dem betreffenden Arbeitgeber abgeschlossene Arbeitsvertragnicht vor Ablauf derProbezeit beendet bzw. hat der Arbeitgeber Recruiteroo nicht rechtzeitig vor Ablauf derProbezeit über eineentsprechende Beendigung informiert, zahlen wir an den Recruiter den restlichen Teilbetrag inHöhe von 50% derVermittlungsprovision, ggf. abzüglich des anteiligen Spendenbeitrags nach Ziff. 10.8, aus. DieZahlung erfolgtinnerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Probezeit.

10.7

Die Auszahlung der Vermittlungsprovision ggf. abzüglich des Spendenbeitrags nach Ziff. 10.8 erfolgtbeiVorliegen der vorgenannten Voraussetzungen über den externen Anbieter Stripe Payments Europe Limited, 1 GrandCanalStreet Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210 Irland (im Folgenden „Stripe“). Voraussetzung für dieAuszahlungder Vermittlungsprovision ist, dass der Recruiter ein Nutzerkonto bei Stripe angelegt hat. DerRecruitergewährleistet, dass die von ihm bei Stripe hinterlegten Bankverbindungsdaten bzw. Zahlungsinformationenwahr undvollständig sind und verpflichtet sich, diese stets aktuell zu halten.

10.8

Dem Recruiter ist bekannt, dass auf seinen Wunsch hin ein Anteil der ihmzustehendenVermittlungsprovision (der „Spendenbeitrag“) automatisch an ein gemeinnütziges Unternehmen/einesoziale Organisationseiner Wahl ausgekehrt werden kann. Der Recruiter kann die Wahl in seinen Profileinstellungentreffen. Macht derRecruiter von dieser Möglichkeit Gebrauch, wird die nach Abzug des Spendenbeitrags verbleibendeVermittlungsprovisionan den Recruiter bei Vorliegen der in dieser Ziff. 10 genannten Voraussetzungen ausbezahlt.

11. Einhaltung steuerlicher Pflichten durch den Recruiter; Mitteilungen nachdemPlattformen-Steuertransparenzgesetz
11.1

Der Recruiter ist für die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften in Deutschland und inseinemAnsässigkeitsstaat und die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere für die Versteuerung undAbführungeventueller Abgaben bezüglich der erhaltenen Provisionen, selbst verantwortlich. Dies gilt auchfürsozialversicherungsrechtliche Vorschriften und Pflichten.

11.2

Wir weisen darauf hin, dass wir als Betreiber einer digitalen Plattform nachdemPlattformen-Steuertransparenzgesetz verpflichtet sind, bestimmte Daten der Recruiter an das BundeszentralamtfürSteuern (BZSt) zu melden. Betroffen sind Informationen über Einkünfte, die von Recruitern auf unsererPlattformerzielt werden, sofern diesen im Kalenderjahr eine Vergütung von mindestens 2.000 EUR gutgeschriebenwurde. Diesbetrifft sowohl Recruiter, die im Inland ansässig sind, als auch Recruiter, die im europäischen Auslandansässig sind.Das BZSt leitet die empfangenen Informationen an die zuständigen deutschen Finanzämter bzw. - sofernder Recruiter imeuropäischen Ausland ansässig ist - an die zuständigen europäischen Behörden weiter. Der Recruitergewährleistet, dassdie von ihm zu diesem Zweck abgefragten Informationen (z.B.Steueridentifikationsnummer,Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Hauptanschrift und Ansässigkeitsstaat, etc.) wahrund vollständig sind. Erverpflichtet sich, uns alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglichmitzuteilen und diese stetsaktuell zu halten.

12. Teilnahme am Croodits-Programm; Croodits-Bedingungen
12.1

Recruiter haben die Möglichkeit, durch Teilnahme am Croodits-Programm Punkte (im Folgenden „Croodits“)zu verdienen. Die Teilnahme am Croodits-Programm erfolgt automatisch.

12.2

Bei den Croodits handelt es sich um Punkte, die dem Recruiter für die Vornahme bestimmterHandlungeninnerhalb der Plattform anwachsen (z.B. tägliche Logins, erfolgreiche Vermittlungen, Ausschöpfen destäglichen Limitsan möglichen Vermittlungen, Empfehlungen, usw.). Dem Recruiter steht mit Registrierung einStartguthaben zurVerfügung, dessen Höhe sich aus den jeweils geltenden Croodits-Bedingungen ergibt(die „Croodits-Bedingungen“).

12.3

Der Recruiter kann den Stand der angewachsenen Croodits jederzeit innerhalb der Plattformeinsehen.Angewachsene Croodits können unter den in den Croodits-Bedingungen genannten Umständen verfallen. Die vomRecruiterangesammelten Croodits können von anderen Recruitern und Arbeitgebern eingesehen werden.

12.4

Die Höhe der vom Recruiter angesammelten Croodits beeinflusst die Anzahl von Empfehlungen (VersanddesEmpfehlungslinks gemäß Ziffer 9.1), die ein Recruiter pro Tag vornehmen kann, sowie die Höhe derProvisionsauszahlungbei erfolgreicher Vermittlung (Ziffer 10.5).

12.5

Recruiteroo behält sich das Recht vor, die Croodits-Bedingungen, insbesondere die Art derHandlungen,die zu einem Anwachsen von Croodits führen, das Startguthaben und die Anzahl der für die Ausspracheeiner zusätzlichenEmpfehlung erforderlichen Croodits, jederzeit anzupassen.

III. Besondere Bestimmungen für Arbeitgeber

13. Veröffentlichung von Stellenanzeigen; Weiterleitung von Bewerbungsunterlagen an den Arbeitgeber
13.1

Stellenanzeigen werden von den stellenausschreibenden Arbeitgebern in eigener Verantwortung erstelltundauf der Plattform veröffentlicht. Eine inhaltliche Kontrolle durch uns der Stellenanzeigen und der vomArbeitgeber indiesem Zusammenhang bereitgestellten Informationen, insbesondere mit Blick auf deren Aktualität,Richtigkeit,Rechtmäßigkeit oder auf die Verfügbarkeit von Stellenanzeigen, erfolgt nicht.

13.2

Bewerber haben die Möglichkeit, sich auf Stellenanzeigen, die ihnen von einem RecruitermittelsZusendung eines Empfehlungslinks weitergeleitet wurden, zu bewerben. Zu diesem Zweck übermitteln wir dievom Bewerberim Rahmen seiner Bewerbung auf die Stellenanzeige zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen undInformationen anden betreffenden Arbeitgeber. Verfügbar sind nur solche Bewerbungsunterlagen und Informationen desBewerbers, die vondem jeweiligen Bewerber im Rahmen seiner Bewerbung bereitgestellt werden. Verantwortlich für denInhalt solcherInformationen in seinen Bewerbungsunterlagen ist allein der jeweilige Bewerber. Wir machen uns dieInhalte derBewerber ausdrücklich nicht zu Eigen und übernehmen keine Gewähr für die wahre Identität der Bewerber.Bei Zweifelnist der Arbeitgeber gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität des Bewerbers zuinformieren.

13.3

Die Bearbeitung von Bewerbungsunterlagen des Bewerbers und die Abwicklung desdiesbezüglichenBewerbungsverfahrens ist alleinige Angelegenheit des Bewerbers und des stellenausschreibendenArbeitgebers; wir werdennicht Vertragspartner und sind an dem Bewerbungsverfahren nicht beteiligt und haben keineKontrolle darüber, wie derstellenausschreibenden Arbeitgeber die Bewerbungsunterlagen und Informationen desBewerbers verwendet. Derstellenausschreibende Arbeitgeber ist ausschließlich dafür verantwortlich, dass dieVorschriften des AllgemeinenGleichbehandlungsgesetz, das Grundgesetz und vergleichbare, zwingend zuberücksichtigende Vorschriften bei derBewerberauswahl berücksichtigt werden.

14. Vermittlungsgebühr
14.1

Dem Arbeitgeber ist bekannt, dass Recruiter von dem Arbeitgeber veröffentlichte Stellenanzeigen anihnenbekannte Personen (im Folgenden „Bewerber“) weiterleiten können. Zu diesem Zweck wird für das betreffendeJobangebotein sog. „Unique Link“ (im Folgenden „Empfehlungslink“) generiert, den der Recruiter mit dem von ihmbeabsichtigenBewerber teilen kann. Der Bewerber kann sich über den vom Recruiter enthaltenen Empfehlungslink fürdie verlinkteStellenanzeige bewerben. Der Arbeitgeber ist unter den nachstehenden Bedingungen verpflichtet, imFalle einererfolgreich abgeschlossenen Vermittlung eine Gebühr an Recruiteroo zu zahlen(die „Vermittlungsgebühr“). EineVermittlung ist erfolgreich im vorgenannten Sinne, wenn

14.1.1

der Bewerber den ihm vom Recruiter zugesandten Empfehlungslinkangeklickt und sich für diebetreffende Stellenanzeige des Arbeitgebers beworben hat und

14.1.2

im Anschluss daran zwischendem Bewerber und dem Arbeitgeber, der die betreffende Stellenanzeigeveröffentlicht hat, ein Arbeitsvertragrechtswirksam zustande gekommen ist.

14.2

Der Arbeitgeber erkennt an, dass der Anspruch von Recruiteroo auf Zahlung der Vermittlungsgebühr vondemErfolg des bei ihm eingeleiteten Bewerbungsverfahrens abhängig ist und verpflichtet sich, den Status der beiihmanhängigen Bewerbungsverfahren (abgelehnt oder erfolgreich abgeschlossen) auf der Plattform unverzüglichzuaktualisieren. Der Arbeitgeber hat über die entsprechende Portalfunktion Recruiteroo ebenfalls unverzüglichzuinformieren, wenn der zwischen dem Bewerber und dem Arbeitgeber abgeschlossene Arbeitsvertrag vor Ablauf vondrei (3)Monaten (die „Probezeit“) gekündigt oder auf sonstige Weise beendet wird. Unterlässt es der Arbeitgeber,Recruiteroovor Ablauf der Probezeit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren, gilt dieProbezeit auch beiwirksamer Vertragsbeendigung als bestanden.

14.3

Der Arbeitgeber wird einem von einem Recruiter empfohlenen Bewerber kein Jobangebot unterUmgehungseiner Aktualisierungs- und Mitteilungspflicht gemäß Ziff. 14.2 sowie der nach Ziff. 14.4 ff. bestehendenPflicht zurZahlung der Vermittlungsgebühr unterbreiten.

14.4

Die Höhe der Vermittlungsgebühr, die der Arbeitgeber im Falle des erfolgreichen AbschlusseseinerVermittlung an Recruiteroo zu zahlen hat, ergibt sich aus der auf der Plattform jederzeit einsehbarenTarifübersichtin ihrer jeweils geltenden Fassung.

14.5

Die Recruiteroo zustehende Vermittlungsgebühr ist bei Vorliegen der im FolgendengenanntenVoraussetzungen in zwei Tranchen zu bezahlen:

14.5.1

Im Falle des erfolgreichen Abschlusses einer Vermittlung hat Recruiteroo Anspruch auf ZahlungeinesTeilbetrags in Höhe von 70% der Vermittlungsgebühr. Der Teilbetrag wird mit Mitteilung des erfolgreichenAbschlussesder Vermittlung an Recruiteroo sofort zur Zahlung fällig.

14.5.2

Der Anspruch von Recruiteroo auf Auszahlung der restlichen Vermittlungsgebühr entsteht nichtundentfällt, wenn (i) der zwischen dem Bewerber und dem Arbeitgeber abgeschlossene Arbeitsvertrag vor AblaufderProbezeit gekündigt oder auf sonstige Weise beendet wurde und (ii) der Arbeitgeber Recruiteroo hierüber überdieentsprechende Portalfunktion vor Ablauf der Probezeit informiert hat. Wurde der zwischen dem Bewerber unddemArbeitgeber abgeschlossene Arbeitsvertrag nicht vor Ablauf der Probezeit beendet bzw. hat der ArbeitgeberRecruiteroonicht rechtzeitig vor Ablauf der Probezeit über eine entsprechende Beendigung informiert, ist derArbeitgeber zurZahlung des restlichen Teilbetrags in Höhe von 30% der Vermittlungsgebühr an Recruiterooverpflichtet. Die restlicheVermittlungsgebühr ist mit Ablauf der Probezeit sofort zur Zahlung fällig.

14.5.3

Die Vermittlungsgebühr wird bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen über den externenAnbieterStripe Payments Europe Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210 Irland (imFolgenden „Stripe“), automatisch abgebucht. Die Abbuchung erfolgt über die vom Arbeitgeber bei RecruiteroohinterlegteZahlungsmethode.

Dokument bereitgestellt von Recruiteroo GmbH

Nutzungsbedingungen für Bewerber

(Stand 02.09.2025)

1. Geltungsbereich
1.1

Anbieter der Recruiteroo-Plattform (im Folgenden die „Plattform“) ist die Recruiteroo UG (haftungsbeschränkt), Ludwigshafener Straße 55, 67141 Neuhofen, Deutschland (im Folgenden „wir“ oder „Recruiteroo“).

1.2

Wir stellen unsere Plattform Jobsuchenden (im Folgenden die „Bewerber“), die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zur Nutzung zur Verfügung.

1.3

Diese Nutzungsbedingungen für Bewerber (im Folgenden „AGB“) enthalten abschließend die zwischen uns und dem Bewerber geltenden Bedingungen für die Nutzung der Plattform. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Bewerbers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.

2. Unsere Leistungen
2.1

Wir stellen mit der Plattform eine Lösung bereit, über die Arbeitgeber eigene Stellenanzeige veröffentlichen können. Recruiter haben über unsere Plattform die Möglichkeit, die so auf der Plattform veröffentlichten Stellenanzeigen durch Zusendung eines Links (im Folgenden „Empfehlungslink“) zum jeweiligen Jobangebot an ihnen bekannte Personen, die auf der Suche nach einem Job sind, weiterzuleiten. Bewerbern, die einen Empfehlungslink erhalten haben, steht es frei, diesen Empfehlungslink anzuklicken und sich für die betreffende Stellenanzeige zu bewerben.

2.2

Unsere Leistungen bestehen in der Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten der Plattform und der Ermöglichung der Bewerbung auf Stellenanzeigen.

3. Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten der Plattform
3.1

Wir stellen unsere Plattform in der jeweils aktuellen Version als Web-App bereit.

3.2

Wir sind berechtigt jedoch nicht verpflichtet, die Plattform durch funktionserweiternde Updates und/oder Upgrades laufend weiterzuentwickeln, wenn dies zwecks Anpassung an eine neue technische Umgebung oder an eine erhöhte Nutzerzahl oder aus anderen betriebstechnischen Gründen erforderlich ist. Die Weiterentwicklung der Plattform kann zu einer Erweiterung und/oder Änderung der Plattform führen mit der Folge, dass neue Funktionalitäten zur Verfügung stehen, bestehende Funktionalitäten im Ablauf und/oder der Benutzerführung optimiert oder die Datenverwaltung an den Stand der Technik angepasst wird.

4. Bewerbung auf Stellenanzeigen und Weiterleitung von Bewerbungsunterlagen an den stellenausschreibenden Arbeitgeber
4.1

Bewerber haben die Möglichkeit, sich auf Stellenanzeigen, die ihnen von einem Recruiter mittels Zusendung eines Empfehlungslinks weitergeleitet wurden, zu bewerben. Das Anlegen eines Nutzerkontos ist nicht erforderlich, um sich für die vom Recruiter vermittelte Stellenanzeige zu bewerben.

4.2

Zum Zwecke der vorstehenden Ziffer 4.1 übermitteln wir die vom Bewerber im Rahmen seiner Bewerbung auf die Stellenanzeige zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen und Informationen an den betreffenden Arbeitgeber weiter. Verfügbar sind nur solche Bewerbungsunterlagen und Informationen des Bewerbers, die von dem jeweiligen Bewerber im Rahmen seiner Bewerbung bereitgestellt werden. Verantwortlich für den Inhalt solcher Informationen in seinen Bewerbungsunterlagen ist allein der jeweilige Bewerber. Wir machen uns die Inhalte der Bewerber ausdrücklich nicht zu Eigen. Der Bewerber steht dafür ein, dass die von ihm in seinen Bewerbungsunterlagen gemachten Angaben wahr und vollständig sind.

4.3

Die Bearbeitung von Bewerbungsunterlagen des Bewerbers und die Abwicklung des diesbezüglichen Bewerbungsverfahrens ist alleinige Angelegenheit des Bewerbers und des stellenausschreibenden Arbeitgebers; wir werden nicht Vertragspartner und sind an dem Bewerbungsverfahren nicht beteiligt und haben keine Kontrolle darüber, wie der stellenausschreibenden Arbeitgeber die Bewerbungsunterlagen und Informationen des Bewerbers verwendet. Der stellenausschreibenden Arbeitgeber ist ausschließlich dafür verantwortlich, dass die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das Grundgesetz und vergleichbare, zwingend zu berücksichtigende Vorschriften bei der Bewerberauswahl berücksichtigt werden.

4.4

Stellenanzeigen werden von den stellenausschreibenden Arbeitgebern in eigener Verantwortung erstellt und auf der Plattform veröffentlicht. Eine inhaltliche Kontrolle durch uns der Stellenanzeigen und der vom stellenausschreibenden Arbeitgeber in diesem Zusammenhang bereitgestellten Informationen, insbesondere mit Blick auf deren Aktualität, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit oder auf die Verfügbarkeit von Stellenanzeigen, erfolgt nicht. Bei Zweifeln ist der Bewerber gehalten, sich in geeigneter Weise über die Richtigkeit von Informationen zu informieren.

5. Vorab-Screening von Bewerbungsunterlagen durch den empfehlenden Recruiter
5.1

Hat sich der Recruiter vor Versand des Empfehlungslinks dafür entschieden, ein Vorab-Screening der Bewerbungsunterlagen des Bewerbers durchzuführen, so werden seine Bewerbungsunterlagen vor Übermittelung derselben an den stellenausschreibenden Arbeitgeber, für den der Bewerber sich bewerben möchte, an den Recruiter übermittelt. Der Bewerber wird hierüber vor dem Absenden seiner Bewerbung informiert.

5.2

Der Recruiter hat fünf Tage Zeit, um die Bewerbung zu prüfen und zu entscheiden, ob die Bewerbung an den Arbeitgeber weitergeleitet wird oder nicht. In beiden Fällen wird der Bewerber per E-Mail informiert. Erfolgt keine Prüfung innerhalb der fünf Tage, wird die Bewerbung automatisch an den stellenausschreibenden Arbeitgeber verschickt. Auch hierüber der Bewerber per E-Mail informiert.

5.3

Die Prüfung der Bewerbungsunterlagen des Bewerbers durch den Recruiter erfolgt in eigener Verantwortung durch den Recruiter. Wir sind an dem Vorab-Screening nicht beteiligt und haben keine Kontrolle darüber, wie der Recruiter die Bewerbungsunterlagen und Informationen des Bewerbers verwendet.

6. Kostenlose Nutzung; kostenpflichtige Zusatzfunktionen
6.1

Die Nutzung der Plattform in ihren Basisfunktionen ist kostenlos. Der Bewerber muss lediglich der Geltung dieser Nutzungsbedingungen zustimmen.

6.2

Zusatzfunktionen bieten wir innerhalb der Plattform gegen ein Entgelt an. Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

7. Pflichten des Bewerbers, Verbotene Verhaltensweisen
7.1

Der Bewerber gewährleistet, dass seine Informationen in seinen Bewerbungsunterlagen und die sonstigen, von ihm bereitgestellten Informationen wahrheitsgemäß und aktuell sind.

7.2

Der Bewerber gewährleistet, dass bei der Nutzung von Informationen, Bildern und sonstigen Unterlagen in seinen Bewerbungsunterlagen und im Rahmen der Plattform-Nutzung Rechte Dritter beachtet werden, insbesondere das Urheberrecht, das Markenrecht und die Persönlichkeitsrechte Dritter und stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen uns wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der von ihm eingestellten Inhalte geltend machen, sofern der Bewerber diese zu vertreten hat. Der Bewerber übernimmt diesbezüglich auch die Kosten unserer Rechtsverteidigung einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

7.3

Gewaltverherrlichende, jugendgefährdende, rassistische oder pornographische sowie gegen anwendbare Gesetze, behördliche Anordnungen oder gegen Rechte Dritter (bspw. Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte) verstoßende Inhalte in seinen Bewerbungsunterlagen und/oder sonstigen Informationen sind verboten.

8. Nutzungsrechte; Übermittlung von Bewerberinformationen an stellenausschreibende Arbeitgeber und Recruiter
8.1

Wir räumen dem Bewerber ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Plattform ein.

8.2

Wir sind berechtigt, die von dem Bewerber im Rahmen seiner Bewerbung auf eine Stellenanzeige zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen zum Zwecke der Erbringung unserer Leistungen nach diesen Nutzungsbedingungen, insbesondere zum Zwecke der Abwicklung und Weiterleitung von Bewerbungsanfragen des Bewerbers an den stellenausschreibenden Arbeitgeber und, im Falle der Ziffer 5, an den empfehlenden Recruiter, zu verarbeiten.

9. Allgemeine Haftung
9.1

Soweit wir unsere Leistungen kostenlos erbringen, richtet sich unsere Haftung nach den §§ 599 f. BGB. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir darüber hinaus für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

9.2

9.2 Soweit wir unsere Leistungen kostenpflichtig erbringen, haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen unter Ziffern 9.2.1 und 9.2.2:

9.2.1

9.2.1 Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.

9.2.2

9.2.2 Die sich aus Ziff. 9.2.1 ergebenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.3

9.3 Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10. Sperrung, Ausschluss von der Plattform

Verletzt ein Bewerber eine der Regelungen dieser AGB aus von ihm zu vertretenden Gründen, können wir nach vorheriger Benachrichtigung des Bewerbers den Zugriff des Bewerbers auf die Plattform einschränken oder aussetzen, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Verletzt ein Bewerber die Regelungen dieser AGB wiederholt, sind wir berechtigt, den Bewerber von der Nutzung der Plattform auszuschließen.

11. Verbraucherschlichtung

An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.

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